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Frühverrentung
Frühverrentung ist eine Möglichkeit, um bei einer Kündigung in fortgeschrittenem Alter der Arbeitslosigkeit zu entgehen. In Anbetracht des derzeitigen Arbeitsmarktes ist dies für einige Arbeitnehmer sicher ein guter Weg, um dem Arbeitslosengeld II, besser unter Hartz IV bekannt, zu entgehen. Allerdings sollte die Finanzierung des Ruhestandes geklärt sein, da es bei der gesetzlichen Rente Abschläge für jeden Monat gibt, den man früher Rentenzahlungen empfängt. Es sollte auch beachtet werden, dass bei Unterhaltszahlungen die früher gezahlte Rente berücksichtigt wird, Leistungen nach Hartz IV jedoch nicht.
Wenn der Frührentner Unterhalt leisten muss, gehen also weitere Teile seiner Rente verloren. In verschiedenen Firmen wird versucht, diesen Nachteil mit Modellen für ältere Arbeitnehmer, wie beispielsweise Altersteilzeit, auszugleichen. Hier zahlt das Unternehmen dem Arbeitnehmer meist eine Abfindung, damit der Nachteil der niedrigeren Rentenzahlungen für den Beschäftigten nicht spürbar ist. Diese Modelle werden häufig staatlich gefördert. Die Kommission der Europäischen Union setzt sich allerdings dafür ein, den Arbeitsmarkt umzustrukturieren und damit die Frühverrentung zu verhindern, da neben dem Ausfall des Beschäftigten als Steuerzahler meist noch weitere Kosten auf die Volkswirtschaft zukommen. Als Beispiel sei hier genannt, dass auch das Wissen und die Erfahrung der Mitarbeiter den Unternehmen früher verloren gehen. |
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